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Nutzungsbedingungen Familienbord

Fassung 1.0 · Stand 11. August 2026 · MK Development, Marc Kurz

1. Was Familienbord ist

Familienbord ist eine Organisationshilfe für Familien. Es hilft dabei,

Termine zu teilen, Zuständigkeiten abzusprechen und festzuhalten, wer wann bei

den Angehörigen war.

Mehr ist es nicht. Das ist keine Einschränkung, die wir bedauern — es ist die

Beschreibung dessen, wofür das Werkzeug gebaut wurde.

2. Was Familienbord ausdrücklich **nicht** ist

Damit es keine Missverständnisse gibt, im Klartext:

aus, ruft niemanden an und benachrichtigt keinen Rettungsdienst. Im Notfall

gilt: 112.

Anwesenheitsüberwachung, keine Kamera, die von sich aus etwas aufnimmt. Ein

Foto entsteht ausschließlich dann, wenn ein Mensch bewusst auf einen Knopf

tippt.

Notiz im Kalender — kein Nachweis, dass etwas eingenommen wurde, und keine

Kontrolle darüber.

Therapieempfehlung und überwacht keine Körperfunktionen. Es ist damit kein

Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745.

braucht, braucht Menschen.

Die Abwesenheit eines Eintrags beweist nichts. Wer den Besuchsknopf

vergisst, war trotzdem da. Wer keinen Termin einträgt, hat trotzdem einen. Die

Chronik ist eine Gedächtnisstütze, kein Protokoll und kein Beleg gegenüber

Dritten.

Automatische Texterkennung ist nicht fehlerfrei. Sprachnotizen werden

maschinell in Text umgewandelt. Dabei entstehen Fehler — gerade bei Dialekt,

Nebengeräuschen oder Zahlen. Verlassen Sie sich bei allem, wo es darauf

ankommt (Medikamente, Dosierungen, Uhrzeiten), auf die Aufnahme oder auf

Rückfrage, nicht auf den Text.

3. Wer wofür verantwortlich ist

Der Verwalter der Familie legt die Familie an, lädt Angehörige ein und

entscheidet, wer Zugang hat. Damit übernimmt er zwei Pflichten:

1. Er holt die Einwilligung der betroffenen Personen ein — vor allem der

Menschen, um die es geht. Sind diese nicht mehr einwilligungsfähig,

entscheidet die betreuende oder bevollmächtigte Person. Wir prüfen das

nicht und können es nicht prüfen.

2. Er weiß, was das Board zeigt. Es hängt sichtbar im Raum. Wer die

Wohnung betritt, sieht Termine und Besuche — Arztbesuche eingeschlossen.

Das ist gewollt und der Sinn des Geräts, aber es ist eine Entscheidung, die

die Familie trifft und nicht wir.

Besucher entscheiden selbst, ob sie sich eintragen, ob sie ein Foto machen

und ob sie etwas sagen. Niemand wird erfasst, der nicht selbst tippt.

Die Familie stellt Gerät, Strom und Internet. Ein Tablet, das aus ist,

zeigt nichts. Ein Router, der neu startet, unterbricht die Verbindung. Dafür

können wir nicht einstehen.

4. Verfügbarkeit

Wir geben uns Mühe, dass Familienbord läuft, **sagen aber keine bestimmte

Verfügbarkeit zu.** Es kann zu Unterbrechungen kommen — durch Wartung, durch

Störungen bei unseren Dienstleistern, durch Fehler in der Software oder durch

Umstände, auf die wir keinen Einfluss haben.

Wartungsarbeiten kündigen wir an, wenn sie planbar sind.

Das Board arbeitet ohne Netz weiter: Der Kalender bleibt sichtbar, Besuche

werden im Gerät zwischengespeichert und später nachgereicht. Auch das ist eine

Hilfe, keine Zusicherung.

5. Haftung

Wir haften unbeschränkt

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche

Vertragspflicht verletzt haben — also eine Pflicht, deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf

deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die

Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für Schäden durch Ausfall oder Störung der Plattform ist die Haftung –

soweit nach den vorstehenden Absätzen zulässig – der Höhe nach auf den

Abobeitrag begrenzt, der auf die Dauer des Ausfalls entfällt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Ausdrücklich nicht in unserer Verantwortung liegt, was aus einem nicht

erfolgten oder verspäteten Termin, einem nicht dokumentierten Besuch oder

einer falsch erkannten Sprachnotiz folgt. Familienbord ist eine

Organisationshilfe (§§ 1 und 2) — die Pflege selbst und die Verantwortung

dafür bleiben bei den Menschen.

6. Preise, Laufzeit, Kündigung

betreut, zahlt für jede.

Abrechnungsmonats**, formlos aus dem Portal heraus.

Härtefälle, Kooperationen). Ein Anspruch darauf besteht nicht.

schwarzer Kalender bei einer demenzerkrankten Person wäre ein Problem, kein

Druckmittel. Gesperrt wird nur das Anlegen und Ändern im Portal.

nicht einverstanden ist, kann bis zum Wirksamwerden kündigen.

7. Einstellung des Dienstes

Wir dürfen Familienbord einstellen. Wenn wir das tun:

Verwalter und sichtbar im Portal;

Besuche, Notizen, Fotos) in einem gängigen Format;

Einstellung.

Umgekehrt können wir einen einzelnen Zugang mit angemessener Frist beenden,

wenn er missbräuchlich genutzt wird — bei schwerwiegenden Verstößen auch

sofort.

8. Ihre Daten

Familienbord verarbeitet Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO. Wie

wir damit umgehen, steht in der Datenschutzerklärung; sie ist Teil dieses

Vertragsverhältnisses.

Kurz zusammengefasst: Datenbank und Verarbeitung liegen in Deutschland.

Sprachaufnahmen werden auf unserem eigenen Server in Text umgewandelt und

nicht gespeichert. Es gibt keine Gesichtserkennung. Eine Familie kann sich

jederzeit vollständig löschen — dann ist alles weg, auch die Fotos.

Fotos bewahren wir sechs Monate auf. Danach löschen wir sie automatisch;

der Besuchseintrag selbst bleibt erhalten — wer wann da war, ist die Auskunft,

um die es geht. Gerechnet wird ab dem Zeitpunkt des Besuchs. Wer ein Bild

länger behalten möchte, lädt es vorher herunter. Eine Wiederherstellung nach

Ablauf der Frist gibt es nicht.

Ruhende Zugänge laufen nach zwei Jahren aus. Wer sich zwei Jahre lang nicht

angemeldet hat, dessen Zugang wird gelöscht. Vorher schreiben wir dreimal an die

hinterlegte E-Mail-Adresse — 90 Tage, 30 Tage und 7 Tage vor dem Stichtag. Eine

einzige Anmeldung setzt die Frist zurück.

Gelöscht wird dabei nur der Zugang, nicht die Familie: Termine, Besuche und

die Chronik bleiben bestehen, und dort steht weiterhin, wer wann da war. Wer

danach wieder mitmachen möchte, legt einen neuen Zugang an und lässt sich erneut

einladen.

Verwalter sind davon ausgenommen, solange ihre Familie besteht. An ihrem

Zugang hängen das Abonnement und der Fortbestand der Familie; ein Board, das

seine Arbeit an der Wand tut, ist kein verwaister Zugang.

9. Änderungen dieser Bedingungen

Wir dürfen diese Bedingungen ändern, wenn sich die Rechtslage, die Technik

oder der Leistungsumfang ändert. Änderungen kündigen wir sechs Wochen

vorher per E-Mail an. Wer nicht widerspricht, stimmt zu; darauf weisen wir in

der Ankündigung hin. Wer widerspricht, kann zum Wirksamwerden kündigen.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest

wirksam. Verbraucher können sich an die Verbraucherschlichtungsstelle wenden;

zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und

nicht bereit.

Verbindlich ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen dem Verständnis.