Nutzungsbedingungen Familienbord
Fassung 1.0 · Stand 11. August 2026 · MK Development, Marc Kurz
1. Was Familienbord ist
Familienbord ist eine Organisationshilfe für Familien. Es hilft dabei,
Termine zu teilen, Zuständigkeiten abzusprechen und festzuhalten, wer wann bei
den Angehörigen war.
Mehr ist es nicht. Das ist keine Einschränkung, die wir bedauern — es ist die
Beschreibung dessen, wofür das Werkzeug gebaut wurde.
2. Was Familienbord ausdrücklich **nicht** ist
Damit es keine Missverständnisse gibt, im Klartext:
- Kein Hausnotruf und kein Notrufsystem. Familienbord löst keinen Alarm
aus, ruft niemanden an und benachrichtigt keinen Rettungsdienst. Im Notfall
gilt: 112.
- Keine Überwachung. Es gibt keine Sturzerkennung, keine Bewegungs- oder
Anwesenheitsüberwachung, keine Kamera, die von sich aus etwas aufnimmt. Ein
Foto entsteht ausschließlich dann, wenn ein Mensch bewusst auf einen Knopf
tippt.
- Keine Medikamentenüberwachung. Ein Eintrag „Tabletten 8:00" ist eine
Notiz im Kalender — kein Nachweis, dass etwas eingenommen wurde, und keine
Kontrolle darüber.
- Kein Medizinprodukt. Familienbord stellt keine Diagnose, gibt keine
Therapieempfehlung und überwacht keine Körperfunktionen. Es ist damit kein
Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745.
- Kein Ersatz für Pflege, ärztlichen Rat oder Betreuung. Wer Pflege
braucht, braucht Menschen.
Die Abwesenheit eines Eintrags beweist nichts. Wer den Besuchsknopf
vergisst, war trotzdem da. Wer keinen Termin einträgt, hat trotzdem einen. Die
Chronik ist eine Gedächtnisstütze, kein Protokoll und kein Beleg gegenüber
Dritten.
Automatische Texterkennung ist nicht fehlerfrei. Sprachnotizen werden
maschinell in Text umgewandelt. Dabei entstehen Fehler — gerade bei Dialekt,
Nebengeräuschen oder Zahlen. Verlassen Sie sich bei allem, wo es darauf
ankommt (Medikamente, Dosierungen, Uhrzeiten), auf die Aufnahme oder auf
Rückfrage, nicht auf den Text.
3. Wer wofür verantwortlich ist
Der Verwalter der Familie legt die Familie an, lädt Angehörige ein und
entscheidet, wer Zugang hat. Damit übernimmt er zwei Pflichten:
1. Er holt die Einwilligung der betroffenen Personen ein — vor allem der
Menschen, um die es geht. Sind diese nicht mehr einwilligungsfähig,
entscheidet die betreuende oder bevollmächtigte Person. Wir prüfen das
nicht und können es nicht prüfen.
2. Er weiß, was das Board zeigt. Es hängt sichtbar im Raum. Wer die
Wohnung betritt, sieht Termine und Besuche — Arztbesuche eingeschlossen.
Das ist gewollt und der Sinn des Geräts, aber es ist eine Entscheidung, die
die Familie trifft und nicht wir.
Besucher entscheiden selbst, ob sie sich eintragen, ob sie ein Foto machen
und ob sie etwas sagen. Niemand wird erfasst, der nicht selbst tippt.
Die Familie stellt Gerät, Strom und Internet. Ein Tablet, das aus ist,
zeigt nichts. Ein Router, der neu startet, unterbricht die Verbindung. Dafür
können wir nicht einstehen.
4. Verfügbarkeit
Wir geben uns Mühe, dass Familienbord läuft, **sagen aber keine bestimmte
Verfügbarkeit zu.** Es kann zu Unterbrechungen kommen — durch Wartung, durch
Störungen bei unseren Dienstleistern, durch Fehler in der Software oder durch
Umstände, auf die wir keinen Einfluss haben.
Wartungsarbeiten kündigen wir an, wenn sie planbar sind.
Das Board arbeitet ohne Netz weiter: Der Kalender bleibt sichtbar, Besuche
werden im Gerät zwischengespeichert und später nachgereicht. Auch das ist eine
Hilfe, keine Zusicherung.
5. Haftung
Wir haften unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommenen Garantien,
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt haben — also eine Pflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf
deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die
Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Schäden durch Ausfall oder Störung der Plattform ist die Haftung –
soweit nach den vorstehenden Absätzen zulässig – der Höhe nach auf den
Abobeitrag begrenzt, der auf die Dauer des Ausfalls entfällt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Ausdrücklich nicht in unserer Verantwortung liegt, was aus einem nicht
erfolgten oder verspäteten Termin, einem nicht dokumentierten Besuch oder
einer falsch erkannten Sprachnotiz folgt. Familienbord ist eine
Organisationshilfe (§§ 1 und 2) — die Pflege selbst und die Verantwortung
dafür bleiben bei den Menschen.
6. Preise, Laufzeit, Kündigung
- Familienbord wird je Familie und Monat abgerechnet. Wer mehrere Familien
betreut, zahlt für jede.
- Es gibt keine Mindestlaufzeit. **Kündigung jederzeit zum Ende des laufenden
Abrechnungsmonats**, formlos aus dem Portal heraus.
- Einzelne Familien können wir dauerhaft kostenfrei stellen (Pilotfamilien,
Härtefälle, Kooperationen). Ein Anspruch darauf besteht nicht.
- Ein abgelaufenes Abo sperrt das Board bei den Angehörigen nicht. Ein
schwarzer Kalender bei einer demenzerkrankten Person wäre ein Problem, kein
Druckmittel. Gesperrt wird nur das Anlegen und Ändern im Portal.
- Preisänderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vorher an. Wer
nicht einverstanden ist, kann bis zum Wirksamwerden kündigen.
7. Einstellung des Dienstes
Wir dürfen Familienbord einstellen. Wenn wir das tun:
- kündigen wir es mindestens drei Monate vorher an — per E-Mail an alle
Verwalter und sichtbar im Portal;
- stellen wir in dieser Zeit einen Export Ihrer Daten bereit (Termine,
Besuche, Notizen, Fotos) in einem gängigen Format;
- erstatten wir bereits gezahlte Beiträge anteilig für die Zeit nach der
Einstellung.
Umgekehrt können wir einen einzelnen Zugang mit angemessener Frist beenden,
wenn er missbräuchlich genutzt wird — bei schwerwiegenden Verstößen auch
sofort.
8. Ihre Daten
Familienbord verarbeitet Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO. Wie
wir damit umgehen, steht in der Datenschutzerklärung; sie ist Teil dieses
Vertragsverhältnisses.
Kurz zusammengefasst: Datenbank und Verarbeitung liegen in Deutschland.
Sprachaufnahmen werden auf unserem eigenen Server in Text umgewandelt und
nicht gespeichert. Es gibt keine Gesichtserkennung. Eine Familie kann sich
jederzeit vollständig löschen — dann ist alles weg, auch die Fotos.
Fotos bewahren wir sechs Monate auf. Danach löschen wir sie automatisch;
der Besuchseintrag selbst bleibt erhalten — wer wann da war, ist die Auskunft,
um die es geht. Gerechnet wird ab dem Zeitpunkt des Besuchs. Wer ein Bild
länger behalten möchte, lädt es vorher herunter. Eine Wiederherstellung nach
Ablauf der Frist gibt es nicht.
Ruhende Zugänge laufen nach zwei Jahren aus. Wer sich zwei Jahre lang nicht
angemeldet hat, dessen Zugang wird gelöscht. Vorher schreiben wir dreimal an die
hinterlegte E-Mail-Adresse — 90 Tage, 30 Tage und 7 Tage vor dem Stichtag. Eine
einzige Anmeldung setzt die Frist zurück.
Gelöscht wird dabei nur der Zugang, nicht die Familie: Termine, Besuche und
die Chronik bleiben bestehen, und dort steht weiterhin, wer wann da war. Wer
danach wieder mitmachen möchte, legt einen neuen Zugang an und lässt sich erneut
einladen.
Verwalter sind davon ausgenommen, solange ihre Familie besteht. An ihrem
Zugang hängen das Abonnement und der Fortbestand der Familie; ein Board, das
seine Arbeit an der Wand tut, ist kein verwaister Zugang.
9. Änderungen dieser Bedingungen
Wir dürfen diese Bedingungen ändern, wenn sich die Rechtslage, die Technik
oder der Leistungsumfang ändert. Änderungen kündigen wir sechs Wochen
vorher per E-Mail an. Wer nicht widerspricht, stimmt zu; darauf weisen wir in
der Ankündigung hin. Wer widerspricht, kann zum Wirksamwerden kündigen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest
wirksam. Verbraucher können sich an die Verbraucherschlichtungsstelle wenden;
zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und
nicht bereit.
Verbindlich ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen dem Verständnis.